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Vertragsrecht

Je nach Vertragsinhalt (Vertragsgegenstand) oder den beteiligten Vertragsparteien unterscheidet man verschiedene Vertragsarten. Der häufigste Vertrag des Alltags ist der 

  • Kaufvertrag.

Darüber hinaus gibt es im Privatrecht unter anderem den 

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung und Durchsetzung des Vertrages. 

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de

 

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.

 

Die erbrachte Leistung kann aus verschiedenen Gründen nicht der vertraglich vereinbarten entsprechen:

  • Der Schuldner kann die vereinbarte Leistung aus tatsächlichen Gründen nicht erbringen. Beispiel: Das verkaufte Auto ist durch einen Unfall zerstört.
  • Die vereinbarte Leistung kann zwar erbracht werden, der Schuldner erbringt sie jedoch nur mit zeitlicher Verzögerung. Beispiel: Der Bau eines Hauses wird erst drei Monate nach dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt vollendet.
  • Die vereinbarte Leistung wird zwar erbracht, jedoch nicht in der vertraglich vereinbarten Qualität. Beispiel: Im erbauten Haus wurden gebrauchte Türen und Fenster verbaut.
  • Die vereinbarte Leistung wird erbracht, der Schuldner verletzt jedoch sonstige Pflichten, die zwar im Vertrag nicht vereinbart waren, jedoch zur Erfüllung des Vertragszwecks wesentlich sind.

In all diesen Fällen stellt sich die Frage, ob der Vertrag dadurch hinfällig geworden ist, ob der Gläubiger weiterhin auf Erfüllung bestehen kann oder ob der Gläubiger Schadensersatz fordern kann.

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