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Kaufrecht

Bei Mängeln der Kaufsache stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Nacherfüllung (umfasst die Mangelbeseitigung oder die Neulieferung)
  • Rücktritt (Rückgabe der Kaufsache gegen Rückzahlung des Kaufpreises) oder Kaufpreisminderung
  • Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de

 

Kaufrecht

Das Kaufrecht begegnet uns alltäglich; sei es im Einkaufszentrum, im Autohaus und im Internet.

Es hat den Kauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Rechten zum Gegenstand.

     

    Sie haben sich ein Auto/Immobilie/usw. gekauft? Sie sind unzufrieden, weil ihr Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet? Oder können Sie mit dem Kaufgegenstand nicht frei verfügen, weil sich herausstellt, dass es mit dem Recht eines Dritten (bspw. Wege-, Pfandrecht, usw.) belastet ist?

     

    Gerne prüfen wir Ihre Gewährleistungsrechte und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser. Bringen Sie bitte hierzu, soweit vorhanden, sämtliche Vertragsunterlagen und bei finanzierten Geschäften auch damit zusammengehörende Verträge (bspw. Darlehensvertrag) mit.

     

    Sind Sie Unternehmer und der Verkauf bestimmter Waren und Produkte gehört zu Ihren Tätigkeiten? Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung oder Überarbeitung Allgemeiner Geschäfts-/ Verkaufs- und Einkaufsbedingungen sowie Widerrufsbelehrungen, um Sie, soweit es gesetzlich zulässig ist, wirtschaftlich abzusichern.

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