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Verkehrsrecht

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Das verkehrsrechtliche Mandat umfaßt für Privatkunden die vollständige Unfallabwicklung wie:

  • Schadenersatz
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagenkosten etc.

Darüber hinaus übernehmen wir die strafrechtliche Verteidigung in Verkehrsrechtsunfallsachen z.B:

  • Unfallflucht
  • Sachbeschädigung
  • Alkohol
  • Drogen im Straßenverkehr.

Darüber hinaus vertreten wir Sie in Bußgeldsachen z.B:

Wir beraten Sie und werden für Sie tätig z.B. auf dem Gebiet des

  • Gebrauchtwagenkaufs
  • der Gewährleistungsrechte z.B. auch bei mangelhafter Reparatur.

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de

 

Wichtig ist bei einem Verekhrsunfall zu wissen, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf Auskünfte der gegnerischen Versicherung, welche die Zahlung leisten muss.

Die Einschaltung eines Rechtsanwalt ist auch zu spät, wenn sie keine Zahlung bzw. nur gekürzte Zahlungen erhalten.

Bereits die Begutachtung des unfallgeschädigten Fahrzeugs sollte von neutraler Dritter Seite vorgenommen werden. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Sachverständigen.

    Wir sind Verkehrsanwälte und sind Miglied von Schadenfix.de

    Verkehrsunfall !?
    Bei einem Verkehrsunfall können schon kleine Unachtsamkeiten eines anderen Verkehrsteilnehmers großen Schaden verursachen, in diesem Fall sollten Sie stets sogleich einen Rechtsanwalt bemühen, der Ihre Interessen vertritt. 
    Auf sog. „Rundum-Service“, den verschiedene Auto-Haftpflichtversicherer den Unfall-Gegnern ihrer eigenen Kunden nach einem Verkehrsunfall neuerdings anbieten, sollten Sie nicht vertrauen. Die Versicherungen bieten diesen „Service“ für Nichtkunden nicht aus Nächstenliebe an.
    Der Rechtsanwalt weiß, welche Schadenersatzansprüche Ihnen nach Ihrem Verkehrsunfall im Einzelnen zustehen, und wie sie richtig berechnet oder sonst ermittelt werden.

    Ist Ihnen z.B. bekannt, wie sich im Fall der Verletzung das Schmerzensgeld beurteilt? Oder wussten Sie, daß Ihnen neben dem Schmerzensgeld auch eine Entschädigung für Ihre verletzungsbedingte Beeinträchtigung in der Haushaltsführung zustehen kann? Wussten Sie, dass Ihnen eine Nutzungsentschädigung zustehen kann? Nein? Dann werden Sie ohne Rechtsanwalt eine solche Entschädigung nicht fordern. Und die gegnerische Versicherung wird sie konsequenterweise auch nicht bezahlen.

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