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Familienrecht

Das familienrechtliche Mandat umfaßt:

  • Ehescheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsansprüche
  • Eheverträge/Trennungsvereinbarungen

Sie werden zunächst umfassend beraten, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in den einzelnen Angelegenheiten haben. Wir führen für Sie die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und beraten Sie hierzu umfassend unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten.

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de

 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch EheLebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen VertretungsfunktionenVormundschaftPflegschaft und rechtliche Betreuung.

Ein aktuell kontrovers diskutiertes Thema im Familienrecht ist die Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien beziehungsweise die rechtliche Gleichstellung dieser in jeglicher Hinsicht

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