Skip to main content

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht i.w.S. sind die Rechtsvorschriften für die 

und ist im engeren Sinne die Rechtsordnung der Privatversicherung. 

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de

 

Spezielle Grundlagen

a) Für die Sozialversicherung insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB), in wenigen Fällen auch noch die Reichsversicherungsordnung (RVO). 
b) Für die Privatversicherung: Neben den allgemeinen Zivilrechtsnormen (BGB, HGB etc.) v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). 

VVG-Reform

Das Versicherungsvertragsgesetz von 1908 wurde durch das Reformgesetz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2631, zuletzt geändert durch Art. 2 I Nr. 49 des Gesetzes vom 1.4.2015, BGBl. I S. 434) gründlich überarbeitet und modernisiert. Ziele der Reform waren die Stärkung der Stellung des Versicherungsnehmers und die Verbesserung der Transparenz. So sollten u.a. die Beratung, Aufklärung und Information der Versicherten durch Versicherer und Vermittler verbessert werden, Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte wurden neu geordnet, Mindeststandards für einige Versicherungszweige wurden eingefügt, die Lebensversicherungwurde den Grundsätzen der Rechtsprechung angepaßt u.v.a.m.

To top