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Fluggastrechte

Die EU Fluggastrechte gelten für Passagiere, die innerhalb der Europäischen Union starten und für alle, die in einem Drittland starten, der zu einem Flughafen in der Europäischen Union fliegt. Die ausführende Fluggesellschaft muss ein europäisches Luftfahrtunternehmen sein.

Wichtigste Regel der Fluggasrechteverordnung ist der Entschädigungsanspruch für Flug Verspätung und Stornierung

  •  Der Fluggast kann den Flug stornieren und sein Geld zurückerstatten lassen.
  •  Die Reise soll unter ordentlichen Bedingungen fortgesetzt werden können.
  •  Der Passagier soll während der Wartezeit eine sachgemäße Betreuung erhalten und ausreichend verpflegt werden.
  •  Im Falle einer Annullierung soll der Fluggast einen entsprechend alternativen Transfer erhalten.

Was schließt die Fluggastrechteverordnung aus?

Auch wenn die Flugunternehmen sich große Mühe geben, Deine Reise reibungslos durchzuführen, kann es hin und wieder zu Umständen kommen, die den geplanten Flug verhindern. Dank der EU Verordnung 261/04 sind die Flugpassagierrechte zwar geschützt, doch gibt es hier auch Ausnahmen, welche die Fluggesellschaften aus der Pflicht für Entschädigungszahlungen nehmen. In der Regel bezieht sich die Ausnahme auf sogenannte ‘außergewöhnliche Umstände’, wie zum Beispiel einen Pilotenstreik oder Blitzschlag. Erfolgt die Flugunregelmäßigkeit aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“, so können die Fluggesellschaften dafür nicht haftbar gemacht werden und somit entfällt dann der Anspruch seitens der Passagiere. Leider geben die Fluggesellschaften oft falsche Angaben an, um die Verantwortung von sich zu weisen. Eine der häufig geäußerten Falschaussagen ist, dass ein technischer Fehler einen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Europäische Kommission weist in ihren Leitlinien für die Auslegung der Fluggastverordnung allerdings darauf hin, dass technische Fehler nicht zu den außergewöhnlichen Umständen zählen. Die Irreführung der Flugpassagiere erspart den Fluggesellschaften natürlich viel Geld ein, aber Verursacht gleichzeitig nur noch mehr Frust bei den geschädigten Flugpassagieren. Es ist als Fluggast nicht immer einfach den wirklichen Grund der Flugunregelmäßigkeit zu erfahren. Der Grund sollte aber in jedem Fall bei der Fluggesellschaft vor Ort erfragt werden.

Wann hat die Fluggesellschaft den Flugschaden zu tragen?

FLUGGESELLSCHAFT TRÄGT DIE VERANTWORTUNG

Technische Probleme

Missmanagement der jeweiligen Airline

Wirtschaftliche Probleme der Airline

Personalmangel

Nicht Einhaltung der Ruhezeiten des Personals

FLUGGESELLSCHAFT TRÄGT NICHT DIE VERANTWORTUNG

Streik von Piloten oder des Bodenpersonals

Unwetter

Politische Krisen

Terrorwarnungen

Blitzschlag

 

Wann findet das Passagierrecht Anwendung?

Flugannullierung

Du hast einen Sitz im Flieger gebucht und willst Deine Reise antreten – dann wird Dein Flug gestrichen und kann dementsprechend nicht durchgeführt werden. Übrigens wird auch ein umgeleiteter Flug wie eine Flugannullierung gewertet, es sei denn dem Passagier wird eine alternative Beförderungsmöglichkeit angeboten.

Im Idealfall steht Dir eine gesetzliche Ausgleichszahlung von bis zu 600 EUR zu – aber nur, wenn keine ‘außergewöhnliche Umstände’ vorliegen, die die Fluggesellschaft nicht hätte vermeiden können.

 

Ausnahme: Du hast keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn das Flugunternehmen Dich 2 Wochen vor der vereinbarten Abflugzeit über eine entsprechende Annullierung informiert. Einen Anspruch hast Du allerdings dann,

Wenn das Flugunternehmen Dich zwischen 7 Tagen und 2 Wochen vor der vereinbarten Abflugzeit informiert und Dir ein alternatives Angebot zur Beförderung unterbreitet. Aber Vorsicht: Die sich daraus ergebende Abflugzeit darf nicht früher als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abreise liegen, während die Ankunftszeit nicht 4 Stunden später als ursprünglich vorgesehen erfolgen darf.

Wenn die Airline Dich bei einer Flugstreichung bis zu 7 Tagen vor Deiner Abreise informiert und Dir eine alternative Beförderung anbietet, bei der die Abflugzeit maximal 1 Stunde vor der ursprünglich gebuchten liegen darf und die Ankunftszeit maximal 2 Stunden nach der ursprünglichen Zeit angesetzt werden darf.

Übersicht zu den Flugzeitverschiebungen, die Flugpassagiere zu einer Entschädigung berechtigen:

 MAX. VORVERLEGUNG DES ERSATZFLUGESMAX. VERSPÄTUNG DES ERSATZFLUGES
Bis 7 Tage1 Stunde2 Stunden
8-14 Tage2 Stunden4 Stunden
Über 14 TageKein AnspruchKein Anspruch

Flugverspätung

Fluggastrechte bei Flugverspätung treten dann in Kraft, wenn sich der Abflug um 2 Stunden oder mehr bei einer Entfernung von bis zu1500 Kilometer verspätet. Die Passagiere haben dabei Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen.

Ab einer Verspätung von 2 Stunden werden den Passagieren kostenlos Essen und Trinken in einem ausreichenden Verhältnis zur Wartezeit von der Airline zur Verfügung gestellt. Falls Sie wider Erwarten länger und über mehrere Nächte warten müssen, wird Ihnen unentgeltlich eine Unterkunft sowie der Transport dorthin.

Bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden steht den Passagieren zudem eine gesetzliche Entschädigungszahlung von bis zu 600 EUR zu.

Nichtbeförderung / verweigertes Boarding

Es wird von einer sogenannten Nichtbeförderung gesprochen, wenn die Airline dem Passagier das besteigen des Flugzeuges verweigert. Die Gründe hierfür können aus gesundheitlichen, sicherheitsbedingten oder kapazitätsbedingten Gründen sein. Dies trifft auch dann zu, wenn der Fluggast keine gültigen Unterlagen für die Reise vorweisen kann. In solchen Fällen versucht das entsprechende Unternehmen den Gast zunächst freiwillig dazu zu bewegen, von der Reise zurückzutreten.

In Falle von kapazitätsbedingten Gründen wird dann oft Hilfe in Form von Gegenleistungen angeboten, wie beispielsweise einer Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt, oder einer Hotelunterkunft. Bei einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, hat der Flugpassagier umfangreiche Fluggastrechte, die er darüber hinaus geltend machen sollte. Bei einer verspäteten Ankunft von über 3 Stunden gelten nämlich dieselben Ansprüche wie für eine Flugannullierung.

 

Ticket Downgrade

Es kann vorkommen, dass Du als Flugpassagier von dem Flugunternehmen in eine niedrigere Sitz-Klasse verwiesen wirst, als in jene, die Du ursprünglich gebucht hast. In diesem Fall hast Du einen Anspruch auf eine Ticketermäßigung gemäß der Flugdistanz. Bei einer Flugdistanz von bis zu 1 500 Kilometer steht Dir eine Entschädigung zu im Wert von 30% des gebuchten Ticketpreises. Bei einer Strecke von über 1 500 Kilometer bis 3 500 Kilometer sind es dann schon 50% des gezahlten Ticketpreises und 75% Erstattung des Flugticketpreises erhältst bei einer Entfernung von über 3 500 Kilometer.

Welche Entschädigungszahlungen sind zu erwarten?

Dir stehen 250 EUR zu bei einer Flugentfernung von bis zu 1 500 Kilometer. Handelt es sich bei einer Flugstrecke von mehr als 1 500 Kilometern, so liegt Dir ein Anspruch von 400 EUR vor, die Dir die Airline als Entschädigung zahlen muss. Der Schadenersatz von 600 EUR wird fällig bei Flügen in oder aus nicht EU Länder mit einer Flugentfernung von über 3 500 Kilometern. Handelt es sich bei einem Flug innerhalb der EU, der die Flugdistanz von 3 500 Kilometern hat, so besteht der Anspruch lediglich auf 400 EUR. Die Auszahlung kann entweder auf elektronischem Weg, in Bar oder, wenn erwünscht, in Form von Reisegutscheinen erfolgen.

Übersicht der Entschädigungszahlung nach Flugdistanz:

250€

 

400€

 

600€

 

Wie erhebe ich Anspruch bei einem Flugausfall?

Melde Dich bei uns schriftlich per Mail oder telefonisch.

 

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