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Filesharing

Das Abmahnschreiben: Hier wird dargestellt, welche Rechteinhaber (Plattenfirmen, Filmstudios, Softwarehersteller usw.) die Abmahnkanzlei vertritt, welches Werk von der Filesharing Abmahnung betroffen ist und worin genau die Rechtsverletzung liegt, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird.

Kosten der Abmahnung und Schadensersatz: Dann wird dargestellt, dass der Abmahnempfänger die Anwaltskosten der Abmahnung übernehmen muss. Hinzu kommen dann außerdem noch sogenannte Schadensersatzforderungen.

Die Unterlassungserklärung: Oft ist der Filesharing Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Auch, wenn viele Abmahnempfänger zuerst auf die Kosten schauen, ist diese Unterlassungserklärung der gefährlichste Teil der Abmahnung.

Tipp zum Umgang mit Abmahnkosten: Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. So sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung häufig viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.

 

 

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