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Grundsätzlich muss jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung bereithalten.

Mit Geltung der DSGVO müssen Webseitenbetreiber aber neue Anforderungen an diese Datenschutzerklärung beachten. Sie müssen:

  • die Rechtsgrundlage angeben (Art. 13 Abs. 1 c)).
  • alle in Art. 13 genannten, Informationen bereithalten
  • in klarer und einfacher Sprache formuliert sowie transparent und verständlich strukturiert sein
  • leicht zugänglich sein, sodass Betroffene sie mit nur einem Klick erreichen können

Jeder, der eine Webseite betreibt, sollte seine Datenschutzerklärung dringend überprüfen lassen.

Ihre Ansprechpartner bundesweit:

Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.

Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de