Grundsätzlich muss jeder Webseitenbetreiber eine Datenschutzerklärung bereithalten.
Mit Geltung der DSGVO müssen Webseitenbetreiber aber neue Anforderungen an diese Datenschutzerklärung beachten. Sie müssen:
- die Rechtsgrundlage angeben (Art. 13 Abs. 1 c)).
- alle in Art. 13 genannten, Informationen bereithalten
- in klarer und einfacher Sprache formuliert sowie transparent und verständlich strukturiert sein
- leicht zugänglich sein, sodass Betroffene sie mit nur einem Klick erreichen können
Jeder, der eine Webseite betreibt, sollte seine Datenschutzerklärung dringend überprüfen lassen.
Ihre Ansprechpartner bundesweit:
Wir stehen Ihnen gern vorab telefonisch beratend zur Seite.
- Jena: RAin Brigitta Kögler
- Jena: RA Bertram Kögler
- Pößneck: RA Bertram Kögler
- Dresden: RA Dr. Jochim Thietz-Bartram
Sie erreichen uns auch unter 03641/443655 oder per E-Mail: mail@kanzlei-koegler.de