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tarifliche Eingruppierung

Tarifliche Eingruppierung

Sie sind der Auffassung, dass Sie falsch eingruppiert sind?

Sie üben höherwertige Tätigkeiten aus?

Sie erhalten weniger Vergütung als Kolleginnen oder Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit?

Sie möchten wissen, ob Ihre Eingruppierung nach dem Tarifvertrag richtig ist?

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Tarifliche Eingruppierung prüfen lassen

Die tarifliche Eingruppierung entscheidet darüber, welche Vergütung ein Arbeitnehmer erhält. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Bezeichnung im Arbeitsvertrag. Entscheidend ist vor allem, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und wie diese Tätigkeiten nach dem anwendbaren Tarifvertrag zu bewerten sind.

Häufig entstehen Streitigkeiten, wenn Arbeitnehmer über längere Zeit Aufgaben übernehmen, die einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, ohne entsprechend bezahlt zu werden. Auch bei Neueinstellungen, Umstrukturierungen, Beförderungen oder Änderungen des Aufgabenbereichs kann eine Überprüfung der Eingruppierung sinnvoll sein.

Wir prüfen für Sie, welcher Tarifvertrag Anwendung findet, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein müssen und ob Ihre derzeitige Eingruppierung zutreffend ist.

Welche Möglichkeiten bestehen?

Als Arbeitnehmer können Sie eine Überprüfung Ihrer Eingruppierung verlangen. Ergibt die Prüfung, dass eine höhere Entgeltgruppe in Betracht kommt, können Vergütungsdifferenzen geltend gemacht werden. Dabei sind tarifliche Ausschlussfristen zu beachten. Es ist deshalb wichtig, rechtzeitig zu handeln.

Als Arbeitgeber unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Bewertung von Stellen, bei der Prüfung tariflicher Tätigkeitsmerkmale und bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir helfen Ihnen

Wir prüfen für Sie insbesondere:

ob ein Tarifvertrag Anwendung findet,

welche Entgeltgruppe in Betracht kommt,

welche Tätigkeiten tatsächlich maßgeblich sind,

ob eine höhere Eingruppierung verlangt werden kann,

ob Nachzahlungsansprüche bestehen,

welche Fristen zu beachten sind,

ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist,

ob eine Klage auf richtige Eingruppierung Aussicht auf Erfolg hat.

Senden Sie uns gern Ihren Arbeitsvertrag, die Stellenbeschreibung, vorhandene Tätigkeitsdarstellungen und die letzten Gehaltsabrechnungen.

Wir prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen mit, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.