Typische Fragen
- Wer haftet für einen Schaden bei der Arbeit?
- Kann der Arbeitgeber Ersatz von Beschäftigten verlangen oder selbst haften?
Kurz erklärt
Schadensersatz setzt grundsätzlich eine Pflichtverletzung, einen ersatzfähigen Schaden und die weiteren Haftungsvoraussetzungen voraus. Bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten gelten Besonderheiten der Arbeitnehmerhaftung. Verschuldensgrad, betriebliche Risiken und weitere Umstände können die Haftung begrenzen oder ausschließen.
Der Arbeitgeber muss das Vertretenmüssen einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers darlegen und beweisen. Bei Personenschäden durch Arbeitsunfälle sind zudem die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen der Unfallversicherung zu prüfen. Eine pauschale Forderung oder ein Gehaltsabzug ist deshalb nicht ohne Weiteres berechtigt.
Rechtliche Grundlagen: § 619a BGB · § 104 SGB VII · § 105 SGB VII.
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