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UNSERE RECHTSGEBIETE

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Typische Fragen

  • Möchten Sie einen Arbeitsvertrag prüfen oder neu gestalten lassen?
  • Sind Regelungen zu Probezeit, Befristung, Vergütung und Arbeitszeit wirksam?

Kurz erklärt

Ein klarer Arbeitsvertrag vermeidet spätere Streitigkeiten. Zu prüfen sind insbesondere Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und etwaige Ausschlussklauseln. Formularverträge unterliegen einer Inhaltskontrolle; eine vorformulierte Klausel ist nicht allein deshalb wirksam, weil sie unterschrieben wurde.

Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen fristgerecht nachweisen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen ist ein elektronischer Nachweis in Textform möglich; Ausnahmen und besondere Formanforderungen bleiben zu beachten. Insbesondere Befristungen und die spätere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen gesondert auf ihre Formwirksamkeit geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen: § 2 NachwG · § 14 TzBfG · § 623 BGB.

Wir beraten Sie

Wir entwerfen und prüfen Arbeitsverträge für Beschäftigte und Unternehmen. Gemeinsam passen wir die Vereinbarungen an Ihre Tätigkeit und die betrieblichen Anforderungen an.

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