Jena · Pößneck · Dresden03641 443655mail@kanzlei-koegler.de

UNSERE RECHTSGEBIETE

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Typische Fragen

  • Ist Ihr Zeugnis vollständig und zutreffend?
  • Welche Bedeutung haben Formulierungen, Bewertungen und Auslassungen?

Kurz erklärt

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis. Auf Verlangen muss ein qualifiziertes Zeugnis auch Leistung und Verhalten bewerten. Der Text muss klar und verständlich sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten. Ob eine Berichtigung verlangt werden kann, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und Leistung ab.

Ein Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden; ein beliebiger Scan ersetzt die gesetzlichen Formanforderungen nicht automatisch. Auch für Zeugnisansprüche können wirksame Ausschlussfristen und weitere zeitliche Grenzen eine Rolle spielen.

Rechtliche Grundlagen: § 109 GewO.

Wir beraten Sie

Wir prüfen Ihr Zeugnis, erläutern die Bewertung und formulieren berechtigte Änderungswünsche. Auch bei der Erstellung eines rechtlich stimmigen Zeugnisentwurfs unterstützen wir Sie.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in Jena, Pößneck oder online.