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UNSERE RECHTSGEBIETE

Betriebsordnungen

Typische Fragen

  • Wie lassen sich klare Regeln für den Arbeitsalltag schaffen?
  • Wann ist der Betriebsrat zu beteiligen?

Kurz erklärt

Betriebsordnungen können etwa Verhalten im Betrieb, Arbeitsabläufe, den Umgang mit IT oder betriebliche Meldewege regeln. Sie müssen mit Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbar sein. Das Weisungsrecht erlaubt keine beliebige Änderung zugesagter Arbeitsbedingungen.

Besteht ein Betriebsrat, sind seine Beteiligungsrechte zu beachten. Insbesondere Fragen der betrieblichen Ordnung, Arbeitszeit und bestimmter technischer Überwachungseinrichtungen können mitbestimmungspflichtig sein. Verständliche und verhältnismäßige Regeln erleichtern die praktische Umsetzung.

Rechtliche Grundlagen: § 106 GewO · § 87 BetrVG.

Wir beraten Sie

Wir gestalten und prüfen betriebliche Regelungen und unterstützen bei der Abstimmung mit Beschäftigtenvertretungen. Vereinbaren Sie ein Gespräch zu Ihrem konkreten Regelungsbedarf.

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