Typische Fragen
- Sind Arbeitsplatz oder Arbeitszeiten gesundheitlich belastend?
- Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?
Kurz erklärt
Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen organisieren, Gefährdungen beurteilen und Beschäftigte angemessen unterweisen. Zu berücksichtigen sind auch psychische Belastungen. Die Kosten notwendiger Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen Beschäftigten nicht auferlegt werden.
Für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten gelten zusätzliche Vorgaben. Ausgangspunkt sind grundsätzlich acht Stunden je Werktag; eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur unter den gesetzlichen Ausgleichsvoraussetzungen zulässig. Ob und wie Sie auf eine Gefährdung reagieren sollten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Rechtliche Grundlagen: §§ 3 und 5 ArbSchG · § 3 ArbZG.
Wir beraten Sie
Wir beraten Sie zu Schutzpflichten, zulässigen Arbeitszeiten und geeigneten Schritten bei Konflikten. Auch Unternehmen unterstützen wir bei der Gestaltung rechtssicherer Abläufe.
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