Typische Fragen
- Ist der Vorwurf in einer Abmahnung berechtigt?
- Sollten Sie widersprechen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen?
Kurz erklärt
Eine Abmahnung beanstandet ein konkretes Verhalten und warnt vor arbeitsrechtlichen Folgen bei einer Wiederholung. Unklare, unzutreffende oder rechtlich fehlerhafte Vorwürfe können angreifbar sein. Ob eine Gegendarstellung, ein Entfernungsgesuch oder zunächst die Sicherung von Belegen sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt regelmäßig eine einschlägige Abmahnung voraus; bei besonders schweren Pflichtverletzungen können Ausnahmen gelten. Es gibt keine allgemeine Regel, wonach erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden darf.
Rechtliche Grundlagen: § 314 Absatz 2 BGB · § 1 KSchG.
Wir beraten Sie
Wir bewerten den Vorwurf, die rechtlichen Anforderungen und die passende Reaktion. Bringen Sie die Abmahnung und verfügbare Unterlagen zum beanstandeten Vorgang mit.
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