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UNSERE RECHTSGEBIETE

Nachträge und Bauverzögerung

Nachträge und Bauverzögerung verständlich erklärt

Zusatzkosten und verspätete Fertigstellung erfordern eine genaue Prüfung von Leistungsumfang, Änderungsaufträgen und Verantwortlichkeit.

Typische Fragen

  • Ist die Zusatzleistung schon vom ursprünglichen Auftrag umfasst?
  • Wie wird die Nachtragsvergütung bestimmt?
  • Wer trägt nachweisbare Mehrkosten einer Verzögerung?

Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Bei Nachträgen sind ursprünglicher Auftrag, spätere Änderungsvereinbarungen und gegebenenfalls gesetzliche Anordnungsrechte auseinanderzuhalten. Das Bauvertragsrecht sieht für bestimmte Änderungen ein besonderes Verfahren vor. Eine einseitige Anordnung ist an Voraussetzungen gebunden. Bei Bauverzögerungen kommt es unter anderem auf verbindliche Termine, Behinderungsursachen und Verantwortlichkeit an. Ein Schadensersatzanspruch setzt die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus; nicht jede Terminverschiebung begründet automatisch einen Zahlungsanspruch.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr entscheidet sich während der Ausführung für einen anderen Bodenbelag. Der Unternehmer verlangt einen Mehrpreis und kündigt eine spätere Fertigstellung an. Zu prüfen sind die Mehrleistung, ersparte Kosten und die tatsächlichen Auswirkungen auf den Bauablauf.

So gehen Sie vor

Sichern Sie Angebote, Nachträge, Terminpläne und Behinderungsanzeigen. Dokumentieren Sie, wann welche Entscheidung getroffen wurde. Machen Sie Zusatzkosten konkret nachvollziehbar, etwa durch Belege über erforderliche Zwischenunterkünfte.

Rechtliche Grundlagen

Änderungen: § 650b BGB · Vergütungsanpassung: § 650c BGB · Schadensersatz: § 280 BGB · Verzug: § 286 BGB

Wir unterstützen Sie

Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Vereine in Jena und Pößneck sowie bei Mandaten aus Thüringen, dem Landgerichtsbezirk Gera und Mitteldeutschland. Die erste Anfrage ist kostenfrei. Über die Kosten einer anschließenden Beratung oder Vertretung informieren wir Sie vorab.

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Für die erste Prüfung helfen Vertrag, Rechnungen, Schriftwechsel und eine zeitliche Übersicht. Bei laufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter 03641 443655. Eine Anfrage oder Terminbuchung allein begründet noch kein Mandat und wahrt keine Frist.

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