Bauvertrag prüfen verständlich erklärt
Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Bauzeit: Ein klarer Bauvertrag hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Typische Fragen
- Welche Arbeiten und Materialien sind im Preis enthalten?
- Welche Zahlungen werden wann fällig?
- Welche Sicherheiten und Fertigstellungstermine sind vereinbart?
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Vor der Unterschrift sollten Bauumfang, Qualitätsanforderungen, Vergütung, Termine, Sicherheiten und Kündigungsregeln zusammenpassen. Ein Pauschalpreis klärt nicht automatisch, welche Leistungen dazugehören. Die VOB/B gilt nicht schon deshalb, weil es sich um ein Bauvorhaben handelt; ihre wirksame Einbeziehung und mögliche Klauselkontrolle sind zu prüfen. Bei Verbraucherbauverträgen über einen Neubau oder erhebliche Umbaumaßnahmen gelten besondere Schutzvorschriften. Nicht jeder einzelne Handwerkerauftrag ist bereits ein Verbraucherbauvertrag.
Beispiel aus der Praxis
Ein Angebot für eine Haussanierung nennt einen Gesamtpreis, lässt aber offen, ob die Entsorgung alter Bauteile enthalten ist. Vor Auftragserteilung sollte die Leistungsgrenze geklärt und schriftlich festgehalten werden. So lassen sich spätere Nachforderungen besser beurteilen.
So gehen Sie vor
Lassen Sie Angebot, Baubeschreibung, Anlagen und Zahlungsplan gemeinsam prüfen. Halten Sie zugesagte Eigenschaften und Änderungen nachvollziehbar fest. Bereits unterschriebene Verträge können wir ebenfalls auf Handlungsmöglichkeiten prüfen.
Rechtliche Grundlagen
Bauvertrag: § 650a BGB · Verbraucherbauvertrag: § 650i BGB · AGB-Kontrolle: § 307 BGB
Wir unterstützen Sie
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Vereine in Jena und Pößneck sowie bei Mandaten aus Thüringen, dem Landgerichtsbezirk Gera und Mitteldeutschland. Die erste Anfrage ist kostenfrei. Über die Kosten einer anschließenden Beratung oder Vertretung informieren wir Sie vorab.
Termin vor Ort oder online buchen · Online-Rechtsberatung
Für die erste Prüfung helfen Vertrag, Rechnungen, Schriftwechsel und eine zeitliche Übersicht. Bei laufenden Fristen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter 03641 443655. Eine Anfrage oder Terminbuchung allein begründet noch kein Mandat und wahrt keine Frist.
