Rechtsanwälte
Eingetragen am 01.10.2014 um 12:01 Uhr
Als Maßnahme gegen stark steigende Mieten in gefragten Gegenden hat die Bundesregierung die Mietpreisbremse beschlossen. Künftig zahlt der, der den Auftrag erteilt, mithin in den meisten Fällen die Vermieter. Betroffen sind die Makler und fürchten finanzielle Einbußen.
Die wichtigsten Neuregelungen sind: – Bei Neuvermietungen darf die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
- Ausgenommen werden Neubauten
- Makler sollen ab 2015 vom Auftraggeber bezahlt werden
Maklerbranche kündigte Verfassungsbeschwerde an!